Elektronische Gesundheitsakte (ELGA): Digitalisierung für die Pflege

Elga integration ASX

Elektronische Gesundheitsakte (ELGA): Digitalisierung für die Pflege

ELGA-Speicherpflicht ab 1. Jänner 2026

Die Digitalisierung im österreichischen Gesundheitswesen erreicht einen neuen Meilenstein:
Ab 1. Jänner 2026 tritt eine Speicherverpflichtung für den Pflegesituationsbericht im ELGA-System in Kraft. Diese betrifft sowohl stationäre Einrichtungen als auch mobile Pflege- und Betreuungsdienste. Pflegeorganisationen sind damit verpflichtet, Pflegesituationsberichte elektronisch in das zentrale ELGA-System hochzuladen und so für behandelnde Ärzt:innen, Krankenhäuser und andere Gesundheitsdienste zugänglich zu machen.

Damit beginnt eine neue Phase der Vernetzung im Pflegebereich – mit großen Chancen, aber auch organisatorischen und technischen Herausforderungen.
Die Softwarelösung asx.care bereitet sich bereits intensiv auf diese gesetzliche Neuerung vor und finalisiert gerade ihre ELGA-Schnittstelle, um Pflegeeinrichtungen in der mobilen Pflege eine einfache, sichere und zukunftssichere Anbindung zu ermöglichen.

Was ist die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)?

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein österreichweites digitales System, das medizinische und pflegerische Informationen zentral verfügbar macht. Sie soll die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen, Pflegekräften, Krankenhäusern, Apotheken und Patient:innen verbessern.

In der ELGA werden unter anderem folgende Daten gespeichert:

  • Befunde und Diagnosen

  • Medikationsinformationen

  • Impfungen

  • Entlassungsberichte

  • künftig auch Pflegesituationsberichte aus der mobilen und stationären Pflege

Ziel der ELGA ist es, Behandlungs- und Pflegeprozesse zu vernetzen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Qualität der Versorgung zu erhöhen – bei gleichzeitig höchstem Datenschutz.

Gesetzliche Verpflichtung ab 2026

Mit 1. Jänner 2026 wird die Speicherung des Pflegesituationsberichts im ELGA-System für Pflegeeinrichtungen verpflichtend.

  • Stationäre Pflege: Einrichtungen wie Pflegeheime müssen regelmäßig aktuelle Pflegesituationsberichte in ELGA speichern.

  • Mobile Pflege: Hauskrankenpflegedienste und mobile Betreuungseinrichtungen sind ebenfalls zur Datenübermittlung verpflichtet.

  • Übergangsregelungen: Für Einrichtungen, die noch keine technische Anbindung haben, können befristete Übergangsfristen gelten – sofern die Anbindung rechtzeitig beauftragt wurde.

Diese Verpflichtung ist Teil des österreichischen Digitalisierungsplans im Gesundheitswesen und soll die Qualität der Versorgung landesweit vereinheitlichen.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Einführung der ELGA-Pflicht bringt Chancen, aber auch Herausforderungen:

  • Technische Integration: Pflege- und Verwaltungssysteme müssen an die ELGA-Schnittstelle angebunden werden.

  • Datenschutz und Sicherheit: Zugriff, Verschlüsselung und Protokollierung müssen höchsten Standards entsprechen.

  • Schulung der Mitarbeitenden: Alle Beteiligten müssen mit den neuen Prozessen vertraut gemacht werden.

  • Prozessanpassungen: Pflegedokumentation, Freigabeprozesse und interne Abläufe müssen überarbeitet werden.

  • Kosten und Ressourcen: Anschaffung, Einrichtung und Wartung der technischen Systeme müssen eingeplant werden.

ELGA im Pflegealltag in ASX – so funktioniert’s

Mit der Integration in asx.care wird der Umgang mit ELGA so einfach wie möglich gestaltet:

  1. Pflegedaten erfassen – wie gewohnt über die bestehende Dokumentation in asx.care.

  2. Automatische Erstellung des Pflegesituationsberichts – direkt aus den vorhandenen Daten.

  3. Elektronische Übertragung an ELGA – sicher, verschlüsselt und gesetzeskonform.

Damit entfällt der manuelle Mehraufwand, und alle Anforderungen werden automatisch erfüllt.

FAQ – Häufige Fragen zur ELGA-Anbindung

ELGA ist ein österreichisches, gesetzlich geregeltes System, das Daten sektorenübergreifend verbindet. Die elektronische Patientenakte ist meist eine lokale Lösung einer Einrichtung.

Ab 2026 alle stationären und mobilen Pflegeeinrichtungen, die Pflegesituationsberichte erstellen.

ELGA verwendet modernste Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Protokollierung. Nur berechtigte Personen können auf bestimmte Daten zugreifen.

Durch eine eigene  ELGA-Schnittstelle, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Datenübermittlung automatisiert.

Fazit

Die Speicherverpflichtung ab 1. Jänner 2026 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung digital vernetzter Pflege in Österreich.
Mit der Anbindung an die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) werden Pflegeprozesse effizienter, sicherer und transparenter.
Dank asx.care können Pflegeeinrichtungen diese Umstellung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch komfortabel und zukunftsorientiert umsetzen.

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